Verfassungsschutz beobachtet Bundesregierung

In der Corona-Krise wurden die Grundrechte in vielen Ländern außer Kraft gesetzt, auch in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundesregierung sowie die Landesregierungen unter Beobachtung genommen. »Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen« vor, wie der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang und sein Vize Sinan Selen erklärten. Mehrere Regierungsmitglieder stehen für den Inlandsgeheimdienst in Verdacht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu bedrohen und rechtsstaatliche Strukturen böswillig zu negieren.

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»Zusehends weichen anfangs noch legitime staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Verfassungs- und Grundrechtsfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß«, so Haldenwang. Zentrale Regierungsmitglieder schürten mit ihrem totalitären und willkürlichen Handeln den »Hass auf die Gesellschaft« und agierten damit letztendlich »demokratiefeindlich«. Die Beobachtung ziele in erster Linie auf die Organisatoren und Rädelsführer der massiven Grundrechtseinschränkungen innerhalb der Regierungskreise ab.

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Die außerparlamentarische Opposition begrüßte die Entscheidung. Initiativen und Bürgerbewegungen erklärten, dass der zunehmende Einfluss von Extremisten aller Couleur und die Radikalisierung und Gewaltbereitschaft der Regierenden und ihrer uniformierten Vollstrecker gegen das eigene Volk auch in Deutschland stark zugenommen hat und mit einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung nicht nur im Widerspruch, sondern auf Kriegsfuß steht. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte dagegen, dass man eine friedliche Regierungspolitik verfolgen würde, jedenfalls solange sich alle »brav und gehorsam« an die Verordnungen halten und aus kritischen Fragen nicht auch noch »kritisches Verhalten« würde. Ob sich Merkel mit ihrer jüngsten Äußerung noch weiter in den Fokus des Verfassungschutzes schob, bleibt aber vorerst unklar.